Wissensbereich Arbeitsmedizinische Vorsorge

Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die darauf abzielt, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen, einschließlich Berufskrankheiten, zu verhüten. Sie erfolgt in einer vertraulichen Umgebung unter Wahrung der Verschwiegenheit durch den Betriebsarzt. In diesem Rahmen haben Mitarbeiter die Möglichkeit, sich über die Zusammenhänge zwischen ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrer Gesundheit zu informieren und sich beraten zu lassen. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst ärztliche Beratung, Anamnese (einschließlich Arbeitsanamnese) und gegebenenfalls körperliche oder klinische Untersuchungen. Untersuchungen dürfen jedoch keinesfalls ohne die Zustimmung des betroffenen Beschäftigten durchgeführt werden.

Was ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine gesetzliche Regelung, die die Durchführung und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Deutschland festlegt. Sie enthält Richtlinien zur Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge sowie andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Welche Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge gibt es?

Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Pflichtvorsorge ist verpflichtend in bestimmten gefährlichen Tätigkeiten, Angebotsvorsorge wird angeboten, aber die Teilnahme ist freiwillig, und Wunschvorsorge kann auf Anfrage der Beschäftigten durchgeführt werden. Wenn Arbeitgeber die Pflichtvorsorge nicht rechtzeitig veranlassen, riskieren sie ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar Strafen. Gleiches gilt, wenn die Angebotsvorsorge nicht rechtzeitig angeboten wird. Wenn Arbeitgeber die Wunschvorsorge nicht ermöglichen, kann die zuständige Behörde eine Anordnung erlassen und bei Nichtbefolgung ein Bußgeld verhängen.

Was ist Pflichtvorsorge?

Pflichtvorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten veranlassen muss. Diese Tätigkeiten sind im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) detailliert festgelegt. Die Teilnahme der Beschäftigten ist obligatorisch, und sie dürfen die Tätigkeit erst ausüben, nachdem die Pflichtvorsorge durchgeführt wurde.

Was ist Angebotsvorsorge?

Angebotsvorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten den Beschäftigten anbieten muss. Diese Tätigkeiten sind im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) detailliert festgelegt. Die Teilnahme ist freiwillig, die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie daran teilnehmen möchten. Das bedeutet, dass die Durchführung einer Angebotsvorsorge nicht als Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten gilt.

Was ist Wunschvorsorge?

Wunschvorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge, die über die in der ArbMedVV aufgeführten Tätigkeiten hinaus auf Anfrage der Beschäftigten durchgeführt wird. Der Arbeitgeber muss diese Vorsorge gewähren, es sei denn, es besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten.

Was ist eine Vorsorgebescheinigung?

Der Arzt ist verpflichtet, sowohl dem Beschäftigten als auch dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung auszustellen, die Informationen über den durchgeführten Vorsorgetermin enthält. Diese umfassen den Zeitpunkt und den Anlass des Termins sowie die Angabe, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist. Bei der Angabe des Anlasses für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist es notwendig, die genaue Tätigkeit anzugeben. Weitere Angaben, wie beispielsweise Befunde oder Diagnosen, sind nicht Teil der Vorsorgebescheinigung und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Was sind Eignungsuntersuchungen?

Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers, um die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten für bestimmte berufliche Anforderungen festzustellen. Falls dies nicht gelingt, führt dies in der Regel zu einem Tätigkeitsausschluss, der oft dazu führt, dass der Beschäftigte entweder die Stelle nicht erhält oder sie aufgeben muss. Eignungsuntersuchungen dienen nicht der arbeitsmedizinischen Vorsorge und sollten von dieser getrennt durchgeführt werden. Die Ergebnisse einer Eignungsuntersuchung dürfen auch nicht in der Vorsorgebescheinigung vermerkt werden.

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